@Thilo_Popp , das ist wohl wahr, was @metalposaunist hier anmerkt. Es heißt ja nicht: "Bitte loggen Sie sich ein." oder eine ganz andere neutrale Formulierung, sondern: "Wir nutzen den DATEV-Login,...." Es wird also zum einen explizit die DATEV genannt und der Login generell als DATEV-Login klassifiziert. Da muss doch jeder vernünftige Benutzer denken, dass ein schon bestehender allgemeiner DATEV-Zugang auch hier ausreicht. Darüber hinaus schreibt die DATEV dann selber "....,um Ihnen einen besonders sicheren Service zu bieten." Und zum Punkt Sicherheit hat ja auch @metalposaunist schon ausreichend geschrieben. Ich glaube, dass der Beck-Verlag im übrigen zum Thema Ausbildungsvertrag und arbeitsrechtliche Vorgänge im Zweifel kompetenter ist als die DATEV. Da werde ich mal bei der Kammer aktiv werden.
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