Hallo Herr Feil, ja und ggf. noch die Arbeitszeiten anpassen, damit die Meldung der Stunden für die BG korrekt erfolgt. Wenn die Teilzeittätigkeit länger andauert, sollten Sie den Tätigkeitsschlüssel für die SV-Meldung noch ändern, damit dies bei der nächsten Ab-/Unterbrechungs-/Jahresmeldung als Teilzeitbeschäftigung gemeldet wird. Sie müssen dann nur daran denken, dies am Ende der EZ wieder umzuschlüsseln. Viele Grüße Uwe Lutz
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