Hallo, bezieht der Mitarbeiter das ganze Jahr über Krankengeld, befindet sich dieser in einer Unterbrechung. Aufgrund fehlender SV-Tage und somit fehlender Beitragsbemessungsgrenze für dieses Jahr fallen für die Einmalzahlung keine SV-Beiträge an. Bei Einmalbezügen wird bzgl. der Steuerberechnung das komplette Jahr betrachtet. Wurden bisher keine Bezüge abgerechnet, kann der Restverdienst nicht automatisch ermittelt werden. Somit fällt auch keine Lohnsteuer an. Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen kumulierten Restverdienst zu hinterlegen, der für die Berechnung der Lohnsteuer herangezogen wird. Informationen dazu finden Sie hier. Viele Grüße aus Nürnberg Daniela Eichler Personalwirtschaft DATEV eG
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