Hallo Herr Marx, aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, sich zunächst mit der betreffenden Krankenkasse zu beraten. Eine rückwirkende Berichtigung führt zu verwirrenden Beitragsnachweisen mit umfangreichen Nacharbeiten. Besser ist, die Änderung erst für zukünftige Abrechnungen zu berücksichtigen und mit dem Formular "Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur KV, PV, RV u. AV aus einer Beschäftigung" die zu viel gezahlten Beitragszahlungen zurückzufordern. Die entsprechenden SV-Meldungen würde ich manuell über sv-net berichtigen. Viele Grüße aus Berlin, C. Ries
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