Hallo, liegt keine Regelung durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder Einzelarbeitsvertrag vor, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die konkrete arbeitstägliche Berechnungsmethode durchzuführen. Eine Übersicht zu diesem Thema erhalten Sie unter der Dok.-Nr. 5300487 – Teillohnzahlungszeitraum – Lexikon Lohn und Personal , sowie Beispiele unter der Dok.-Nr. 5303506 – Teillohnzahlungszeitraum (Beispiele für LODAS) . Sonnige Grüße Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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