Hallo Regina, grundsätzlich ersetzt eine Wiederabrechnung Ihre Erstabrechnung. Die Beitragsnachweise sowie die Lohnsteuer-Anmeldung werden jedoch nur dann erneut erstellt, sofern sich Werte durch die Wiederabrechnung geändert haben. Nur in diesem Fall erfolgt eine erneute Übermittlung. Alle anderen Auswertungen, wie etwa das Lohnjournal oder die Abrechnungen werden erneut erstellt und ersetzen die ursprünglichen Auswertungen. Die Auswertungen des Zahlungsverkehrs sind von Ihrer individuellen Schlüsselung abhängig. Erhalten Sie Überweisungsträger, werden diese mit der Wiederholung erneut aufbereitet, auch eine DTA-Datei wird neu bereit gestellt. Haben Sie den Zahlungsverkehr auf Datenübermittlung geschlüsselt, wird eine neue Zahlungsdatei an die Bank übermittelt, sofern der Ausführungstermin bereits überschritten wurde. Geschieht die Wiederabrechnung vor dem Ausführungstermin, wird lediglich der aktuelle Zahlungsträger übermittelt. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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