Hallo @StB_che, hallo Community, wir möchten ihnen gerne erläutern, warum wir in unserer neuen Branchenlösung die lückenhafte Nummerierung gewählt haben: Entsprechend des Wortlauts in § 2 Abs. 1 RechKredV haben die zur Anwendung verpflichteten Institute ihre Jahresabschlüsse nach den Formblättern 1 und 2 beziehungsweise 3 der RechKredV zu gliedern, sofern keine anderslautenden Bestimmungen existieren. In den „Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz /…/ und GuV“ finden sich in Abschnitt 3 der RechKredV hinter den jeweiligen Paragrafen in Klammerzusätzen sogar die fest vorgegebene Nummer aus den Formblättern. Beispiele: Aktiva „§ 12 Barreserve (Nr. 1)“; Passiva „§ 21 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Nr. 1)“ und GuV „§ 28 Zinserträge (Formblatt 3 Nr. 1)“. Eine feste Postennummerierung ergibt sich daher unserer Einschätzung nach bereits aus dem Wortlaut der RechKredV selbst. Mit der früheren Jahresabschlussaufbereitung auf Basis Zuordnungstabellen war die Entscheidung Postennummerierung fortlaufend oder mit Lücken sowohl für Branchen als auch den Standard-HGB-Abschluss immer möglich. Durch die Umstellung auf die neue Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken und die damit verbundene gewollte Standardisierung haben wir dieses Programmverhalten auf Gesetzeskonformität geprüft und entsprechend den Vorgaben der Verordnung die feste Postennummerierung umgesetzt. Gestützt wird diese Auffassung vom Bundesanzeiger: Er veröffentlichte mit Stand Dezember 2024 die „Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/ Finanzberichten im XBRL-Format“ (Link: Publikations-Plattform I Jahresabschlüsse I Einreichung von Jahresabschlüssen / Finanzberichten im XBRL – Format – Stand Dezember 2024). Unter dem Kapitel „Spezialbranche Banken“ auf Seite 7f. findet sich dann die Passage: „Die Bankentaxonomie erweitert die HGB-Taxonomie um Berichtsteile, welche die Besonderheiten für Kreditinstitute gemäß der RechKredV (Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute) abdecken. /…/ Ab der Version 2013 (5.2) ist nur noch eine Anwendungssicht der Bankentaxonomie verwendbar; die Staffelformdarstellung mit einer statischen Nummerierung. Die dynamische Nummerierung ist nicht mehr möglich, ebenso die Darstellung in der Kontoform (aus der Bankentaxonomie Version 2008). Bei der statischen Nummerierung werden die vorgegebenen Ziffern der Positionen exakt so übernommen, wie sie in den Formblattverordnungen enthalten sind. Das kann beim Auslassen von Berichtspositionen (es existiert kein berichteter Wert zu diesen Positionen) dazu führen, dass etwa die Reihe 1., 2., 4. usw. dargestellt wird, weil die Position 3. ausgelassen wurde. /…/“ Das heißt, für die elektronische Offenlegung der Jahresabschlüsse mit der Bankentaxonomie legt der Bundesanzeiger die feste Postennummerierung eindeutig fest. Aus diesen Gründen haben wir entschieden, dass in den neuen Branchenlösungen für Finanzinstitute RechKredV auch die Jahresabschlusserstellung und die Übermittlung nur mit fester Postennummerierung erfolgen kann. Wir hoffen, die vorstehende Erläuterung hilft Ihnen für die abschließende Beurteilung und Erläuterung im Anhang. Da wir für alle Rückmeldungen, Wünsche und Anregungen für unsere neue Branchenlösung dankbar sind, wenden Sie sich bei offenen Anliegen gerne an unseren Branchen-Service unter: branchen@service.datev.de.
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