Wir haben den Abschluss mit dem Branchenpaket auf SKR99 erstellt. Nachdem der Abschluss dann in den Offenlegungsassistenten übergeben wird, stimmt die Nummerierung in Bilanz und GuV nicht.
In der Offenlegung werden Posten die im Abschluss nicht vorhanden sind, aber in den Kontenzwecken hinterlegt sind, nicht angezeigt. Allerdings ist die Nummerierung dann nicht richtig, da der nächste (vorhandene) Posten dann die Nummerierung laut Kontenzweck erhält und nichtangepasst ist:
Hat jemand einen Tipp?
Besten Dank!
Hallo @RStreu1,
Das von Ihnen beschriebene Programmverhalten beim Branchenpaket SKR99 RechKredV ist erwartungskonform. Die Banken Taxonomie RechKredV schreibt eine fixe Nummerierung vor.
In der Offenlegung wird mit Lücken nummeriert, wenn der Posten im Jahresabschluss nicht vorhanden ist.
Hallo @Barbara_Bretting,
gilt dies nur für die Offenlegung oder auch für die Aufstellung des Jahresabschlusses? Wir haben das gleiche Problem mit der Nummerierung der Bilanz- und GuV-Positionen, jedoch passt es bei uns auch bei der Ausgabe der Jahresabschlussauswertungen im Kanzlei Rechnungswesen und im Bilanzbericht Comfort nicht.
Habe das gleiche Problem: Die Bilanz nach RechkredV fängt bei Aktiva mit 3. "Forderungen an KI" an, und bei Passiva zwar mit 1."Verb. ggü. KI" , danach geht es aber mit 5. "So. Verb." weiter: kann man das renummerieren? Die GuV fängt nämlich auch mit 5. an "Provisionserträge" ...
Hallo @RStreu1,
Seit der DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Jahreswechsel-Version 24/25 gibt es die neuen Branchenpakete Finanzinstitute RechKredV.
In den neuen Branchenpaketen wird der Jahresabschluss nach der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung mit festen Nummerierungen ausgewertet. Wenn der Posten im Abschluss nicht vorhanden ist, wird mit Lücken nummeriert. Dies gilt für die Jahresabschlussübermittlung wie zum Beispiel der Offenlegung und auch im Jahresabschluss entwickeln und Jahresabschluss ausgeben
Guten Morgen Frau Bretting,
aber die Frage ist doch, warum ist das so? Die alten Zuordnungstabellen haben ja schließlich auch die fortlaufende Nummerierung unterstützt, bzw. ausschließlich angeboten. D.h. bei einem Zwangswechsel durch DATEV von einem DATEV-Produkt auf das Nachfolgeprodukt wird uns vorher vorgegeben wie die Bilanz aussehen soll und nachher wieder etwas vorgegeben, nur das genaue Gegenteil.
Was sollen wir Ihrer Meinung nach in den Anhang bzgl. der Änderung schreiben? "Die Form der Bilanz und GuV hat sich in der Art der Nummerierung geändert. Hintergrund ist, dass DATEV das so möchte"?
Haben Sie eine konkrete gesetzliche Fundstelle, warum Bilanz und GuV zwingend so aufgestellt werden müssen? Und falls ja, warum war das bei den alten ZOTs anders?
Vielen Dank!
Hallo @StB_che, hallo Community,
wir möchten ihnen gerne erläutern, warum wir in unserer neuen Branchenlösung die lückenhafte Nummerierung gewählt haben:
Entsprechend des Wortlauts in § 2 Abs. 1 RechKredV haben die zur Anwendung verpflichteten Institute ihre Jahresabschlüsse nach den Formblättern 1 und 2 beziehungsweise 3 der RechKredV zu gliedern, sofern keine anderslautenden Bestimmungen existieren. In den „Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz /…/ und GuV“ finden sich in Abschnitt 3 der RechKredV hinter den jeweiligen Paragrafen in Klammerzusätzen sogar die fest vorgegebene Nummer aus den Formblättern.
Beispiele: Aktiva „§ 12 Barreserve (Nr. 1)“; Passiva „§ 21 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Nr. 1)“ und GuV „§ 28 Zinserträge (Formblatt 3 Nr. 1)“.
Eine feste Postennummerierung ergibt sich daher unserer Einschätzung nach bereits aus dem Wortlaut der RechKredV selbst.
Mit der früheren Jahresabschlussaufbereitung auf Basis Zuordnungstabellen war die Entscheidung Postennummerierung fortlaufend oder mit Lücken sowohl für Branchen als auch den Standard-HGB-Abschluss immer möglich. Durch die Umstellung auf die neue Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken und die damit verbundene gewollte Standardisierung haben wir dieses Programmverhalten auf Gesetzeskonformität geprüft und entsprechend den Vorgaben der Verordnung die feste Postennummerierung umgesetzt.
Gestützt wird diese Auffassung vom Bundesanzeiger: Er veröffentlichte mit Stand Dezember 2024 die „Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/ Finanzberichten im XBRL-Format“ (Link: Publikations-Plattform I Jahresabschlüsse I Einreichung von Jahresabschlüssen / Finanzberichten im XBRL – Format – Stand Dezember 2024). Unter dem Kapitel „Spezialbranche Banken“ auf Seite 7f. findet sich dann die Passage:
„Die Bankentaxonomie erweitert die HGB-Taxonomie um Berichtsteile, welche die Besonderheiten für Kreditinstitute gemäß der RechKredV (Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute) abdecken. /…/
Ab der Version 2013 (5.2) ist nur noch eine Anwendungssicht der Bankentaxonomie verwendbar; die Staffelformdarstellung mit einer statischen Nummerierung. Die dynamische Nummerierung ist nicht mehr möglich, ebenso die Darstellung in der Kontoform (aus der Bankentaxonomie Version 2008). Bei der statischen Nummerierung werden die vorgegebenen Ziffern der Positionen exakt so übernommen, wie sie in den Formblattverordnungen enthalten sind. Das kann beim Auslassen von Berichtspositionen (es existiert kein berichteter Wert zu diesen Positionen) dazu führen, dass etwa die Reihe 1., 2., 4. usw. dargestellt wird, weil die Position 3. ausgelassen wurde. /…/“
Das heißt, für die elektronische Offenlegung der Jahresabschlüsse mit der Bankentaxonomie legt der Bundesanzeiger die feste Postennummerierung eindeutig fest. Aus diesen Gründen haben wir entschieden, dass in den neuen Branchenlösungen für Finanzinstitute RechKredV auch die Jahresabschlusserstellung und die Übermittlung nur mit fester Postennummerierung erfolgen kann.
Wir hoffen, die vorstehende Erläuterung hilft Ihnen für die abschließende Beurteilung und Erläuterung im Anhang.
Da wir für alle Rückmeldungen, Wünsche und Anregungen für unsere neue Branchenlösung dankbar sind, wenden Sie sich bei offenen Anliegen gerne an unseren Branchen-Service unter: branchen@service.datev.de.