Hallo Frau Musawwir, bitte klären Sie zunächst rechtlich, in welchem Monat die Urlaubsabgeltung abgerechnet werden soll. Eine Einmalzahlung kann grundsätzlich auch nach Austritt des Mitarbeiters, beispielsweise im April, abgerechnet werden. Die verschiedenen Schlüsselungsmöglichkeiten können Sie im Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) nachlesen. Bitte beachten Sie hierbei den Punkt 4. Falls Sie die Einmalzahlung noch im März abrechnen, wird ggf. die Märzklausel angewendet und es findet eine Verbeitragung ins Vorjahr statt. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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