Hallo! Das kann durchaus richtig sein, dass keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Den Fall vielleicht einmal konkret für diese Arbeitnehmerin mit der zuständigen Krankenkasse absprechen. Ich hatte den Fall auch als eine Arbeitnehmerin länger krank war und dann das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde und ich dann noch Einmalzahlungen abrechnen musste. LG Alex https://www.ikk-gesundplus.de/arbeitgeber/versicherungen/einmalzahlungen/
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