Der Arbeitnehmer war zuvor einen vollen Kalendermonat in Unterbrechung wegen Krankheit. Hallo Frau Köhn, bei den von Ihnen angegebene Zeiten liegt kein voller Kalendermonat der Unterbrechung wegen Krankengeldbezug vor. Weder der Monat November noch der Monat Dezember sind hierfür voll unterbrochen. Es kommt hierbei nicht auf den Zeitmonat, sondern auf den tatsächlichen Kalendermonat an. Viele Grüße Uwe Lutz
... Mehr anzeigen