Hallo w_paul, ja, in dem Fall kann die Gewerbesteuererklärung eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft nur per Papier eingereicht werden. Für den Erhebungszeitraum 2021 hat sich daran nichts geändert, nur dass die Zeilennummern im Formular GewSt 1 A jetzt 42 und 43 lauten. Im Programm selbst kommt folgender Fehler in der Berechnungsliste "Fehler und Hinweise": Im vorliegenden Fall wurden im Formular GewSt 1 A in Zeile 42 Angaben zur partiellen Steuerpflicht nach § 3 GewStG erfasst. Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung unterstützt diese Fallkonstellation nicht. Die elektronische Datenübertragung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Überprüfen Sie Ihre Eingaben. Mit freundlichem Gruß Ute Höpfner DATEV eG
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