Hallo,
ab 2019 muss der Großbuchstabe M auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden.
Unsere Reisekosten werden extern erstellt. Müssen ab 2019 auch die Beträge der Reisekosten auf der Lohnsteuerbescheinigung über das Lohnprogramm erfasst und ausgewiesen werden?
Oder reicht nur der Eintrag des Großbuchstaben M?
Im Dokument 5303223 ist das nicht so genau beschrieben.
Ich bitte um Hilfestellung.