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Rainer_Zinger
Beginner
Offline Online
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Das BZSt ist zuständig für Steuer nach §§ 50, 50a EStG und vergibt eine gesonderte Steuernummer. Wir haben in den Zentralen Mandantendaten das Bundeszentralamt als weiteres Finanzamt angelegt. Beim "normalen" Veranlagungsfinanzamt sind aber schon alle drei Zuständigkeitsarten "Betriebsfinanzamt" "Umsatzsteuerfinanzamt" und "Lohnsteuerfinanzamt" gekennzeichnet. Was tun ?

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