Guten Morgen zusammen,
bei der Erstellung der Lohnabrechnung eines Mandanten erhalte ich seit geraumer Zeit folgende Rückmeldung:
Fehler #LN21884
Ein digitaler Lohnnachweis für die Mitgliedsnummer XXXXXXXX und das Meldejahr 2017 kann nicht erstellt werden, da keine rückgemeldeten UV-Stammdaten vorliegen»
Mögliche Ursachen:
1) Die erforderlichen UV-Stammdaten wurden entweder nicht abgerufen, oder nicht korrekt zurückgemeldet
bzw. nicht eingespielt.
2) Die Mitgliedsnummer wurde für mindestens einen Mitarbeiter abgerechnet, findet sich aber nicht
in den Mitgliedschaften.
3) Für die Mitgliedsnummer wurden die UV-Stammdaten korrekt abgerufen, aber kein Mitarbeiter wurde
im Meldejahr mit dieser Mitgliedsnummer abgerechnet.
Überprüfen Sie dies anhand der Auswertungen 'Abrechnungsaufstellung BG' bzw. 'Einzelaufstellung Unfallver. (monatlich)' und wiederholen Sie die Abrechnung.
Es handelt sich hier um einen Privathaushalt. Als ich zu Beginn des letzten Jahres einen Stammdatenabruf vorgenommen habe (und auch, wenn ich das aktuell versuche) erhalte ich folgende Meldung:
Fehler #LN21658
Es konnte kein Datensatz Stammdatenabruf für die UV-Mitgliedschaft Nr. 1 für das Meldejahr 2017 erstellt werden.
Ursache: In der Rückmeldung vom Vorjahr wurde von der DGUV der Beitragsmaßstab '5 = Privathaushalte (Es wird kein digitaler
Lohnnachweis erwartet)' zurückgemeldet. Aufgrund dieses Beitragsmaßstabs kann und darf kein Abruf der UV-Stammdaten für dieses Meldejahr durchgeführt werden.
Nun weiß ich ehrlich gesagt nicht, was ich bei dem Mandaten einstellen soll, um die obere Fehlermeldung nicht mehr auszulösen. Mitgliedschaft BG ist im Mandanten eingetragen.
Vielen Dank im Voraus!