Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mandanten mit Baulohn. Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Bei einem seiner Mitarbeiter kam bei der Lohnabrechnung die folgende Fehlermeldung #LN1O868: "Sie haben im Monat 07/2018 also genommenen Urlaub 10,0 Tage erfasst. Im Monat 07/2018 besteht aber nur ein Urlaubsanspruch von 5,00 Tagen."
Der Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis am 05.03.2018 begonnen und hat jährlich 30 Arbeitstage Urlaubsanspruch.
Dies haben wir auch im Reiter "Urlaubsanspruch" so eingetragen. Laut diesem Reiter hat der AN für dieses Jahr einen Gesamtanspruch in Höhe von 23 AT. Der AN hat bereits 7 AT Urlaub genommen. Das ergibt unseres Erachtens einen Resturlaub in Höhe von 16 Arbeitstagen, von denen er 10 Urlaubstage im Juli genommen hat.
Wieso also bringt das Programm diese Fehlermeldung und wie ist das Problem zu beheben? Wir bekommen diese Fehlermeldung aktuell bei mehreren Arbeitnehmern dieses Mandanten, hatten in den letzten Jahren aber nie Probleme damit. Manche dieser Mitarbeiter sind auch schon mehrere Jahre im Unternehmen, sodass wir die Fehlermeldung tatsächlich nicht nachvollziehen können.
Ist es vielleicht im Baulohn so, dass der Anspruch auf die Urlaubstage erst nach und nach "erarbeitet" werden muss, sodass diese Mitarbeiter den Urlaub quasi vorab genommen haben?
Vielen Dank für Ihre Auskünfte.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gorks