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n_grittner
Beginner
Offline Online
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Hallo ,

ich habe folgendes Problem. Der Mandant hat ein E-Auto in 2019 angeschafft. nun gilt für die ertragssteuerliche Behandlung

ja der halbe Bruttolistenpreis. Für die umsatzsteuerliche Behandlung erfolgt keine Kürzung laut BMF-Schreiben.

Wie handhabt ihr das beim Buchen?  Eine direkte Buchung auf das Umsatzsteuerkonto fließt ja nicht in die USt-Va mit rein.

Gibt es da die Möglichkeite einen besonderen Steuerschlüssel anzulegen oder gar eine ganz andere Möglichkeit?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

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