Hallo ,
ich habe folgendes Problem. Der Mandant hat ein E-Auto in 2019 angeschafft. nun gilt für die ertragssteuerliche Behandlung
ja der halbe Bruttolistenpreis. Für die umsatzsteuerliche Behandlung erfolgt keine Kürzung laut BMF-Schreiben.
Wie handhabt ihr das beim Buchen? Eine direkte Buchung auf das Umsatzsteuerkonto fließt ja nicht in die USt-Va mit rein.
Gibt es da die Möglichkeite einen besonderen Steuerschlüssel anzulegen oder gar eine ganz andere Möglichkeit?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.