Hallo zusammen,
ich war vor kurzem auf einer KOB-Veranstaltung und da hieß es, es können über die VaSt jetzt auch folgende Daten abgerufen werden:
Mit Freistellungsaufträgen ist wohl bei "Einkünfte aus Kapitalvermögen" Zinsen (801,- €) etc. gemeint...
Wir haben das bei 2 Mandaten mal testen wollen, aber es wurde nichts angezeigt.
Hat dazu jmd. eine Info für mich oder verstehen wir das falsch was damit gemeint ist?
Herzlichen Dank und Grüße
Larissa