Ich bin verwirrt. Datev hat eine für uns wichtige Funktion abgekündigt.
Wir bekommen von Mandanten CSV/Excel-Dateien und importieren diese in Kanzlei-RW.
Manche dieser Dateien enthalten falsche Werte oder die Beträge sind mit falschen Vorzeichen o.ä. erfasst.
Bisher haben wir diese Fehler beim Buchen korrigiert.
Nach August 2019, geht dies wohl nicht mehr. Das ist toll und behindert das Verbuchen von Mandantendaten.
Warum werden dann nicht gleich alle Buchungen in allen Vorläufen; ob Import oder laufende Erfassung sofort festgeschrieben? Ist dies ein Rückschritt in das Zeitalter der 80er Jahre. Vielleicht verstehe ich das auch falsch? Kann mir jemand "aufs Pferd" helfen?
Heißt dass, das "perfekte" Buchungen in CSV/Excel vorliegen müssen, damit ich nicht alle Buchungen mit Generalumkehr erfassen und korrigieren muss?
Eventuell auch in Importdateien Konten/Gegenkonten, wenn der Mandant diese nicht vorkontiert?
Grüße aus dem Rheinland
Martin Heim
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