Hallo Datev,
bei dem Umfang der Berichtsbestandsteile für die E-Bilanz wird der Anlagespiegel vorbelegt, auch wenn gar keine Anlagekonten vorhanden sind. Wenn der Anlagespiegel abgewählt wird, "meckert" das Programm auch noch:
Kann nicht vorab eine Überprüfung erfolgen, ob es überhaupt Anlagekonten gibt und wenn nicht, den Anlagespiegel gar nicht auszuwählen.
Viele Grüße
Jupp Schmitz