Liebe Community,
ersetzen die in Unternehmen online eingescannten Belege ein Rechnungseingangsbuch bzw. Rechnungsausgangsbuch?
Muss zu den eingescannten Belegen noch eine Verfahrensdokumentation gemacht werden, um letztlich die Beweiskraft eines Rechnungseingangsbuches bzw. Rechnungsausgangsbuches zu erlangen?
Ziel ist es, den Mandanten GoBD-konform aufzustellen.
Vielen Dank
Joachim