Hallo Community,
ein gesetzlich versicherter AN hat geheiratet. Im Zuge der neuen Steuerklassen-Meldung durch Elstam wurde gleichzeitig ein Kinderfreibetrag von 0,5 beim AN gemeldet. Nach seiner Auskunft hat er keinen Nachwuchs bekommen; vielmehr sind 0,5 Kinderfreibetrag seiner Ehefrau automatisch auf ihn übergangen. Das Kind wurde vom AN nicht adoptiert.
Im Internet habe ich gelesen, daß die Elterneigenschaft auch bei Stiefkindern gilt. Jedoch nur, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Heirat bereits in der Familienversicherung versichert ist oder versichert werden könnte. Außerdem müssen das Stiefkind und der AN gemeinsam in einem Haushalt leben.
Wie handhabt Ihr das? Vorlage der Heiratsurkunde zusammen mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes?
Viele Grüße
Ulrike Scheck