Hallo liebe Community,
ab dem 1. Januar 2026 gelten ja verschärfte Regeln für Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabe von Beitragsnachweisen an Krankenkassen. Verspätete Nachweise führen dann unmittelbar zu Säumniszuschlägen, auch wenn ein SEPA-Mandat vorliegt.
Habt ihr hier bereits negative Erfahrungen gemacht und wie geht ihr damit um, dass auch bei Korrekturen, also wenn der geschätzte Beitrag zu niedrig war, Säumniszuschläge auf den Differenzbetrag anfallen sollen.
Kommt hier evtl. noch großes auf uns Lohnbuchhalter zu? Ich kann im Moment nur von vereinzelten Fällen sprechen, aber etwas beunruhigt bin ich schon.
Andere Problematik, aber gleiche Auswirkung:
In einem Fall wurden die Beitragsnachweise 01/2026 tatsächlich am 6. letzten Bankarbeitstag (23.01.2026) per DATEV RZ übermittelt, die Krankenkasse hatte aber am 5. letzten Bankarbeitstag (26.01.2026) keinen Beitragsnachweis vorliegen und hat somit Säumnisgebühren berechnet.
Was vielleicht zuletzt kulanzmäßig nicht berechnet wurde bei 1-2 Tagen Verspätung, wird ab diesem Jahr wohl häufiger zu einem Ärgernis aus meiner Sicht.
Wie ist eure Meinung dazu?
Liebe Grüße