Liebe Community,
nachdem ich Datev Personal bisher eher hybrid genutzt habe ( neben Papier) möchte ich ab 2026 die Personalakte ausschließlich digital führen.
Auf einem Seminar zur Sozialversicherung wurde von einem RV Prüfer erläutert, dass die digitalen Belege nach der Verfahrensbeschreibung für die gemeinsamen Grundsätze nach § 9aBVV mit einem entsprechenden Namen zu versehen sind um eine einfache und schnelle Zuordnung zu gewährleisten. ( es sollen Rückschlüssen auf die Art des Dokumentes, den Namen des Betroffenen und eine zeitlich Zuordnung möglich sein) .
Die Belege werden ja in der Personalakte nach Mitarbeiter und Zeitfenster abgelegt.
Nun meine Frage: sind die geforderten Rückschlüsse der RV später gewährleistet, wenn der Dokumentenname z. b. nur Scan... heißt oder muss ich hier selbst tätig sein oder reicht es aus wenn die Zuordnung lt. Programm gemacht ist.
Wie sehen die Belege später aus wenn sie für eine Prüfung bereitgestellt werden.
Hat dort schon jemand Erfahrung?
Im Voraus besten Dank.