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isabel
Aufsteiger
Offline Online
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hallo zusammen,

eine Frage: Ein Azubi wird nach erfolgreich bestandener Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Jetzt ist er nach der Übernahme in den ersten 4 Wochen krank.

Geh ich Recht in der Annahme, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Angestelltenverhältnis "zusammengerechnet" wird und somit die Pflicht zur Entgeltfortzahlung weiterhin besteht?! Die Regelung des  § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz trifft hier weiter zu oder? Ich muss nicht auf die ersten 4 Wochen der Beschäftigung als Angestellt abstellen oder? Das Beschäftigungsverhältnis geht ja nur von Azubi auf Angestellter über, richtig?

Danke!

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