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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

mmhh
Einsteiger
Offline Online
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Moin an alle,

 

habe gerade den Newsletter von der AOK erhalten.

 

Klick 

 

Es soll ja in 2025 einen automatischen Abgleich der Daten geben ( wer´s Glaubt wird Selig ).

 

Dort ist auch ein Beispiel aufgeführt, das der AG durch den Bestandsabgleich im Juli 25 erfährt, das für den AN zwei Kinder ab den 01.07.23 zu berücksichtigen sind.

 

Nun muss ja eine Erstattung der Beiträge ab 2023 erfolgen.

 

DATEV Lohn und Gehalt oder auch LODAS können aber nur das aktuelle Jahr und Vorjahr berechnen ( hier dann 2025 und 2024 ).

 

Wie löst DATEV das Problem?

 

Zu mahl es eine Verzinsung von 4 % pro Monat geben soll. Ab 01.08.2023 - 30.06.2025.

 

Erstattung vom             Verzinsung von - bis                 Verzinsungszeitraum

 

Juli 2023                         01.08.2023 - 30.06.2025               23 Monate

August 2023                   01.09.2023 - 30.06.2025               22 Monate

September 2023            01.10.2023 - 30.06.2025                21 Monate

 

usw.

 

 

Zitat:

 

"Da die Zinsen wie Beitragserstattungsansprüche zu behandeln sind, kommt auf die Arbeitgeber keine weitere finanzielle Belastung zu. Die Zinsen werden vom laufenden Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen."

 

Hat DATEV dazu schon einen Plan. Händisch wird das keiner hier wollen. Dazu fehlt die Zeit und das Personal.

 

In diesen Zusammenhang wird es auch Zeit das DATEV die Abrechnungstiefe auf 4 Jahre erweitert. Wäre auch nützlich bei SV-Prüfungen. Auf Seminaren wird immer erzählt das durchaus Lohnprogramme gibt die das schon können !

 

 

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