Spätestens ab dem 01.01.2028 müssen z. B. auch Vermieter, die an gewerbliche Mieter mit Option zur USt vermieten, ihren Mietern eine E-Rechnung schicken. Der Mietvertrag, der ja bisher unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnung diente, scheidet dann als Rechnung aus, mit der Folge, dass auch kein Vorsteuerabzug mehrt möglich wäre.
Weiß jemand, ob auch bei der E-Rechnung sog. Dauerrechnungen möglich sein werden? Oder muss dann tatsächlich jeden Monat eine neue Rechnung an den Mieter geschickt werden?
Das Thema Dauerrechnung spielt ja auch bei anderen Verträgen eine Rolle (z. B. Leasing, Steuerberaterhonorar, usw.)
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