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agmü
Meister
Offline Online
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"Kurze" Frage in die Runde:

hat jemand, oder kennt jemand eine detaillierte Aufstellung wie weitreichend welche Rechte gehen, bzw. wie weitreichend einzelne Freigaben sein müssen.

Wir haben zwar die NUKO schon länger abgeschafft.  In der NUKO war jedoch das Sperrprinzip hinterlegt.  Wann immer ich nunmehr versuche, einzelne Komponenten für einzelne Mitarbeiter zu sperren, lande ich im Chaos.  So wollte ich z.B. den Zugriff auf die Mitarbeiterverwaltung sperren.  Nachdem ich alle - m.E. - hierfür erforderlichen Einträge gesperrt hatte, konnte der Mitarbeiter im Terminkalender keine Termine mehr erfassen.

Der Versuch Berechtigungen im Bereich des Aktenkonto/Zahlungsverkehr zu beschränken war ähnlich desaströs, so dass ich die Rechte wieder freigegeben habe.

eine ziemlich unbefriedigende Situation.  Allerdings habe ich bisher in der InfoDB noch kein Dokument gefunden, welches an dieser Stelle eine entsprechende Hilfestellung gibt. Für Trial and Error habe ich nicht den Nerv.

Spätestens mit Ablauf des 31.05.2018, dem Ablaufen der Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung, wird die Sache richtig heiter.

Danke

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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