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JosefB
Aufsteiger
Offline Online
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Hallo Community,

 

wir haben in der Kanzlei für die Lohnabrechnung LODAS im Einsatz und nutzen Smart-Cards für jeden Mitarbeiter.

 

Für die Grundsteuer haben wir von einem anderen Steuer-Software-Anbieter das Produkt gebucht und bekommen von denen nun auch allgemeine Informationen. Jetzt kam da gestern folgendes von dem anderen Software-Anbieter:

 

"

15. Februar 2023

Pflicht zur eindeutigen Identifizierung – So gehen Sie vor

Worum geht es?

Ab Januar 2023 gilt die neue Pflicht zur eindeutigen Identifizierung bei der Übermittlung von Daten an die Sozialversicherung. Jede Person, die aus der XX-Software heraus Daten an die Sozialversicherung übermittelt, muss ab 01. April 2023 über einen individuellen Account verfügen und persönlich identifiziert sein.

Wie läuft die Identifizierung ab?

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben wir eine Identifizierungsmöglichkeit in den XX-Kundenbereich integriert. Diese steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Mindestens ein Benutzer mit Administrator-Rechten muss sich über das POSTIDENT-Verfahren identifizieren. Wenn dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen wurde, kann dieser Benutzer weitere Mitarbeiter identifizieren.

Was bedeutet das konkret?

Bis zum 31. März haben Sie die Möglichkeit, die Identifizierung durchzuführen. Ab 01.04. können Sie Daten an die Sozialversicherung nur noch übermitteln, wenn Sie erfolgreich identifiziert wurden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig um die Identifizierung der Benutzer zu kümmern."

 

Jetzt meine Frage zu DATEV-LODAS:

Mir ist klar - die Struktur (Identifizierung, Senden usw.) des anderen Software-Anbieters ist sicherlich anders aufgebaut als bei DATEV.

Ist das in DATEV damit hinfällig weil mit Smart-Card/Smart-Login gearbeitet wird und der Mitarbeiter ja irgendwann mal eine Kopie des Personalausweises an DATEV geschickt hat oder habe ich da irgendwas verpasst was noch zu regeln wäre. Evtl. habe ich auch eine DATEV-Info-Lohn übersehen.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danke

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