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M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
252 Mal angesehen

Hallo,

 

eine Frage an die DATEV:

das Betonsteingewerbe NW-Deutschland wird zum 01.01.2023 digital (s. Anlage). Ab Januar soll das Meldewesen nur noch digital erfolgen (bisher Papier) - die DATEV wird u.a. dort als Lohnprogramm mit der nötigen Software erwähnt.

Bisher habe ich den Mandanten im Baulohn mit 9901/individuelles Tarifgebiet geschlüsselt. Eine Datenübermittlung war bisher nicht möglich.

 

Ich erbitte Info ob eine Datenübermittlung ab Januar möglich ist und ob hier noch Änderungen im Stammsatz erfolgen müssen. Vielleicht kann mir auch jemand aus der Community weiterhelfen - ich habe seit zwei Jahren keinen Baulohn mehr abgerechnet 🙈

 

Vielen Dank

Grüße

M_H

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