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FrankGrundsteuer
Beginner
Offline Online
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Liebe Mitstreiter bei den Feststellungserklärungen,

 

ich arbeite seit nunmehr zwei Monaten mit Grundsteuer digital und bin dabei auf eine Vielzahl von Problemen gestoßen. Diese kann man zwar an den Support melden, Antworten kommen jedoch gar nicht oder erst nach Wochen. Bei meinen ersten Fehlermeldungen hat sich der Support nach 1 bis 2 Wochen gemeldet. Bei den letzten Meldungen hatte ich nach drei Wochen immer noch keine Antwort und auf erneute Anfrage kam die Mitteilung, dass meine Mail "leider verschwunden war" und "jetzt wieder aufgetaucht ist". Sehr seltsam! Antworten habe ich auf meine Fragen leider gar keine bekommen, so dass ich inzwischen ziemlich ratlos bin. Der Support kommt mit seltsamsten Begründungen für Fehler: "Das liegt an ihrem Bundesland" oder "Das liegt an Ihrem Browser". Mein Bundesland ist Sachsen und folgt dem Bundesmodell und Google Chrome ist auch kein Exot. Was bleibt sind die Fehler. Da der Support nicht mehr weiter wusste, wurde ich damit abgespeist, dass meine Probleme nur bei mir auftreten und alle anderen Nutzer keine solchen Probleme hätten.

 

Und jetzt kommt die Community ins Spiel: Stehe ich mit meinen Problemen wirklich allein da???

 

Hier einige Beispiele:


Bei der Eingabe der Steuernummer ist es bei fast allen Mandanten/Eigentümern möglich die Steuernummer mit den Schrägstrichen einzugeben. Jetzt hatte ich den Fall, dass es bei einem Mandanten nicht möglich war, die Schrägstriche einzugeben. Ein telefonische Nachfrage bei ihrem Support ergab, dass die Steuernummer ohne Schrägstrich einzugeben sei.
Was ist richtig? Grundsätzlich ohne Sonderzeichen (dann muss ich alle bisherigen Erklärungen abändern) oder ist beides möglich – mit Sonderzeichen und ohne Sonderzeichen? Leider gibt es dazu keinen Hinweis.
Wichtig ist ja, dass die Daten am Ende richtig verarbeitet werden können. 

 

 

2. Anlage der Grundstücke mit Flurstücksnummer
Bei einigen Flurstücken besteht die Nummer des Zählers aus einer dreistelligen Zahl und der Nenner aus einem Buchstaben. Der Buchstabe wird jedoch nicht aus den abgerufenen Liegenschaftsinformationen übernommen. Damit kann bei der Erklärung m.E.  das Grundstück nicht eindeutig dem richtigen Flurstück zugeordnet werden. Also "Holzauge sei wachsam" und berichtige das manuell (was ja nicht Sinn und Zweck des Programms ist). 

 

3. Berechnung der Grundstücksfläche
Bei der Anlage der Grundstücke wird über „Gemarkungen und Flurstücke“ rechts oben die „Summe der Flächen“ ausgewiesen. Diese ist die Summe der Einzelflächen die darunter aufgelistet sind. 
Darüber steht bei „Flächenangaben des Grundstücks“ die Fläche des Grundstücks mit Bodenrichtwert. Manchmal wird das Feld für die Gesamtfläche automatisch ausgefüllt, manchmal nicht. Da hier nur eine Formel zu hinterlegen ist, sollte das doch automatisch gehen. Laut Support soll man aber hier die Grundstücksflächen mit Taschen- oder Tischrechner manuell zusammenrechnen, um Fehler auszuschließen. Beim manuellen Rechner passieren jedoch m.E. viel mehr Fehler als wenn das Programm die beim Liegenschaftsdienst abgerufenen Daten automatisch zusammenrechnet. Das betrifft insbesondere auch Eigentumswohnungen mit unterschiedlichen Flächenanteilen. 

 

4. Bodenrichtwerte

Diese sind ja seit 01. Juli verfügbar. Zur Eingabe muss man jedoch erneut die Liegenschaftsinformationen abrufen. Laut Support wird das nicht neu berechnet. Generell wird laut Support der Abruf für ein Grundstück nur einmal berechnet, erneute Abrufe werden nicht nochmal berechnet. Schaut bitte mal auf eure Rechnungen, da sieht es anders aus. Bei meiner Rechnung wurden die Grundstücke doppelt und teilweise dreifach berechnet.

 

5. Eigentümer
Lauf Ausfüllhilfe zur schriftlichen Erklärung muss bei der Eingabe von Ehegatten/Lebenspartnern mit gleicher Anschrift Name und Adresse (Zeilen 62 bis 65) nur einmal eingegeben werden, beim zweiten Eigentümer reichen Vorname und Steuerangaben. Gilt bei der Eingabe bei Grundsteuer-Digital das Gleiche oder müssen die Daten komplett eingegeben werden? Ein eindeutiger Hinweis als Ausfüllhilfe im Programm wäre hier hilfreich.

 

6. Baujahr
Ein Problem besteht bei älteren Gebäuden in der Ermittlung des Baujahres. Im schriftlichen Vordruck gibt es erfreulicherweise das Feld „Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig“, was eine extreme Erleichterung darstellt. Dieses Feld gibt es bei Grundsteuer-Digital nicht, hier gibt es nur ein Feld zur Eingabe des Baujahres.
Oder kann ich bei Baujahr den Eintrag „vor 1949“ machen? Kann das verarbeitet werden?

 

Ganz neu ist bei mir, dass bei vielen angelegten Grundstücken der Eintrag für die "Art des Grundstücks" plötzlich weg ist und weiß bleibt, auch das Menüfeld mit den Grundstücksarten ist komplett weiß, ein Eintrag ist nicht möglich. Natürlich meckerte dann die Elster-Prüfung "Grundstücksart fehlt".

Bei anderen Grundstücken ist das Feld grau und auch hier ist kein Eintrag möglich. Auch bei neu anzulegenden Grundstücken funktioniert das Feld nicht. Was tun?

 

Liebe Freunde, das ist nur eine Auswahl von Problemen, es gibt noch weitere, aber das würde hier den Rahmen sprengen. Leider bekomme ich keinerlei Antworten von Grundsteuer digital. Viele Themen sollten laut Support an vorgesetzte Stellen gegeben werden und ich sollte von dort zeitnah kontaktiert werden. Fehlanzeige! Nichts! 

 

Bloß gut, dass die Finanzbehörden uns "so viel" Zeit für die Feststellungserklärungen geben (wir haben noch fast vier Monate!), da fallen drei Wochen ohne Antwort ja nicht ins Gewicht.

 

Ich überlege ob ich nicht doch direkt bei Elster eingebe und mich von Grundsteuer digital verabschiede, da ich hier momentan nicht weiterkomme und keine Erklärungen fertigstellen kann. Hat schon jemand Erfahrung mit Elster? Funktioniert dort die Dateneingabe? 

 

Ich freue mich auf euer Feedback

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