In dem Dokument 1024183 zum Steuerentlastungsgesetz steht der Satz, dass bei Lodas für ausgetretene Mitarbeiter (bis 31.05.2022) sowie Arbeitnehmer unter dem Grundfreibetrag keine Nachberechnung erfolgt.
Nun habe ich die Probeabrechnung für 3 Mandanten durchgeführt, bei zwei Mandaten werden auch die ausgetretenen Mitarbeiter korrigiert und es erfolgt eine Korrekturabrechnung und Auszahlungsanweisung. Komischerweise habe ich bei meinem kleinsten Mandanten dieses Problem nicht.
Was ist nun richtig? Müssen ausgetretene Mitarbeiter beachtet werden oder nicht und wie kann man die Nachberechnung unterdrücken?
Ist dies bei jemanden bereits aufgetreten?
Vielen Dank im Voraus