Sehr geehrte Mitleser,
die Mindestlohnprüfung in den DATEV-Lohnprogrammen LODAS sowie Lohn und Gehalt findet m.E. nach dem Monatsabschluss statt. Dort wird dann eine Auswertung "Prüfhilfe Mindestlohn" erstellt.
Aber sollte diese Prüfung nicht besser schon bei einer Probeabrechnung stattfinden und dort dann bei vermeintlicher Mindestlohnunterschreitung einen Hinweis produzieren?
Auf diese Weise könnte bei tatsächlicher Mindestlohnunterschreitung noch im laufenden Monat ein Mindestlohnausgleich abgerechnet werden, und nicht erst im Folgemonat bzw. durch Nachberechnung/Wiederholung.
Beste Grüße,
Jens Mildner
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