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ulis
Aufsteiger
Offline Online
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Hallo Community,

folgende Frage stellt sich gerade: Bei einer SV-Prüfung (2014-2017, Bescheid aus 2019) sind Beiträge an die KK nachzuzahlen. Hintergrund ist ein Wert aus dem Fahrtenbuch, welcher im Dezember 2014 nicht korrekt erfaßt wurde. Soweit so gut. Daneben ist die Jahresmeldung 2014 zu berichtigen.

Was geschieht mit der Lohnsteuer? Ist eine berichtigte Lohnabrechnung (wie auch immer umzusetzen) vorzunehmen?

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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