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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

lohnexperte
Meister
Offline Online
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Liebe Community,

 

wenn auch der Stichtag bereits lange zurückliegt, möchte ich an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass in Sachsen seit dem 15.05.2021 die Anträge auf Erstattung der Entschädigungszahlungen nach § 56 Abs. 5 Satz 3 und 4 IfSG ausschließlich über das Internetportal www.amt24.sachsen.de gestellt werden müssen.

 

Mich selbst erreichte diese Information leider erst viel zu spät, so dass ich eine Vielzahl von bereits in Papierform eingerechten Anträgen noch einmal über dieses Portal stellen musste.

 

Viele Grüße und alles Gute!

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