Hallo zusammen,
inwieweit "beraten" Kollegen denn in Sachen EUSt / Zoll? Bei manchen Buchhaltungssachverhalten kommen wir ja nicht umhin, insbesondere Wareneinkäufe aus dem Drittland, nun vermehrt auch wegen Austritt von GB.
Was tut Ihr, wenn Ihr Rechnungen vom Mandanten buchen sollt aus einem Einkauf aus dem Drittland - und sich der Mandant hier (noch) nicht um EUSt / Zoll gekümmert hat? Keine (An-)meldungen z.B.? Wir müssten in der Hinsicht ja allerhand an Rechtsvorschriften, Steuerbefreiungen, Grenzwerte... prüfen.
Was dürfen / müssen wir hier übernehmen? Und wie rechnet man das am besten ab? Kann ja schlecht mit der normalen Buchhaltungsgebühr abgegolten sein.
Ich hatte in der Praxis damit noch nicht viel zu tun (zumindest keine unklaren Sachverhalte) - deshalb meine Frage, die Experten vielleicht komisch vorkommen mag. Da wäre ich froh, wenn die Experten ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern würden.