Hallo zusammen,
ich habe soeben den ersten Bescheid über die Abschlagszahlung für die ÜBH III erhalten. Man bedenke, der Antrag wurde gestern Mittag eingereicht. Wirklich schnell diese Runde.
Was neu ist im Vergleich zu den Vorbescheiden über die Überbrückungshilfen:
Es besteht nun eine Anzeigepflicht, wenn der Umsatzrückgang im Fördermonat geringer ist als 30% im Vergleich zum Umsatz des Vergleichsmonat. Punkt 1.4 der Nebenbestimmungen. Habs mal angehängt.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass hier eine monatliche Überwachungspflicht für die Beratenden Dritten bzw. für den Mandanten besteht? Haben die Angst das es uns Langweilig wird?
Wie sieht das die Community?
Grüße
AKW