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deniz0908
Beginner
Offline Online
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Hallo, ich habe eine Mitarbeiterin bei der eine zweite Schwangerschaft während der Elternzeit eingetreten ist. Erste Schwangeschaft bzw. Elternzeit war bis 07.06.21. Jetzt ist sie wieder Schwanger und die neue Mutterschutzfrist beginnt am 01.03.2021. Ich habe die erste Elternzeit bei Fehlzeit zum 28.02.2021 beendet und bei der neuen Fehlzeit "01.03.2021 bis 12.06.2031" die neue MuSchu-Frist eingegeben sowie beim Reiter Personaldaten/Mutterschutz unter Verdienstangaben die Monate vor der ersten Mu-Schu-Frist 04/18 + 03/18 + 02/18 und das laufende Brutto-Entgelt und Nettoentgelt eingegeben. Sie hat seitdem nicht mehr gearbeitet. Warum erstellt das Programm keine Lohnabrechung? Und es wurde noch ein Hinweis auf  Nachberechnung auf 03/20 erstellt, angeblich Steurklassenwechsel auf 6..Muss ich Elstam nochmal abrufen?

 

Danke schön!

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