Wie ich gerade in den Fragen und Antworten für die November- und Dezemberhilfe gelesen habe, gilt die Dezemberhilfe nicht für die Unternehmen, die erst am 16.12.2020 schließen mussten.
Die Dezemberhilfe gibt es daher nur für die Branchen, die bereits im November schließen musste und weiterhin im Dezember geschlossen bleiben (z.B. Gastronomie, Kosmetiker, Fitnessstudios).
Für die Unternehmen, die im Dezember 2020 gemäß MPK-Beschluss vom 13. Dezember 2020 direkt von bundesweiten Schließungen betroffen sind und Umsatzrückgänge von mindestens 30 Prozent aufweisen, haben Zugang zur Überbrückungshilfe III und erhalten nur einen Fixkostenzuschuss.