Hallo Community,
ich habe in LODAS für einen Arbeitnehmer ein Übernahmeprotokoll zur Änderung der Elektronischen Lohnsteuerkarte bekommen.
Demnach soll ich den Arbeitnehmer rückwirkend zum Januar mit Lohnsteuerklasse 1 statt 3 und nur einem halben Kinderfreibetrag statt 1,5 abrechnen.
Das bedeutet dann allerdings eine Steuernachzahlung in Höhe von etwa 2.500 € bei einem niedrigeren Nettolohn (also eine Überzahlung).
Die Rückmeldungen sind ja bindend!
Aber meine Frage ist ob dies erst ab Zugang für die Zukunft bindend ist oder tatsächlich die Abrechnungen korrigiert werden müssen.
(Dann würden ja Anträge für S-KUG oder Pfändungen auch anders berechnet - kann das sein?)
Ich habe leider keinen eindeutigen Hinweis gefunden.
LG
Peter
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