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jjunker
Allwissender
Offline Online
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Hallo Community,

 

ich bin über folgendes Service Video zum neuen Offenlegungsassistenten gestolpert.

Minute 1:20 Tonspurzitat: "Beim Starten des Assistenten startet die Registergerichtsprüfung automatisch, ein manuelles Anstoßen..."

Jetzt ist es so das ein Registergerichtsvergleich ca. XY€ Gebühren verursacht und nur 48 Stunden gültig bleibt? (man korrigiere mich wenn ich falsch liege)

Der übliche Weg sieht doch so aus:

--> Freitag: Man startet den Assistenten am um sich das Ergebnis des Arbeitstages anzusehen.

--> Montag: "Druck" des vorläufigen Berichts und senden an Mandant

--> Donnerstag: Rückmeldung des Mandanten und Veröffentlichung. (ggf. eine weitere Runde zwecks Korrekturen.)

 

Bin ich dann bei ca. 3*XY€ Gebühren? Aktuell ist es bei uns so, dass der Registergerichtsprüfung so ziemlich der letzte Punkt vor Offenlegung ist.

 

MH? 🤔 Bin ich gerade völlig auf dem Holzweg oder geht es noch anderen so?

 

Danke und allen ein schönes Wochenende,

 

Johannes Junker

MVP 
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