Hallo Community,
ich bin über folgendes Service Video zum neuen Offenlegungsassistenten gestolpert.
Minute 1:20 Tonspurzitat: "Beim Starten des Assistenten startet die Registergerichtsprüfung automatisch, ein manuelles Anstoßen..."
Jetzt ist es so das ein Registergerichtsvergleich ca. XY€ Gebühren verursacht und nur 48 Stunden gültig bleibt? (man korrigiere mich wenn ich falsch liege)
Der übliche Weg sieht doch so aus:
--> Freitag: Man startet den Assistenten am um sich das Ergebnis des Arbeitstages anzusehen.
--> Montag: "Druck" des vorläufigen Berichts und senden an Mandant
--> Donnerstag: Rückmeldung des Mandanten und Veröffentlichung. (ggf. eine weitere Runde zwecks Korrekturen.)
Bin ich dann bei ca. 3*XY€ Gebühren? Aktuell ist es bei uns so, dass der Registergerichtsprüfung so ziemlich der letzte Punkt vor Offenlegung ist.
MH? 🤔 Bin ich gerade völlig auf dem Holzweg oder geht es noch anderen so?
Danke und allen ein schönes Wochenende,
Johannes Junker