Hallo,
ich habe den Fall, dass die KUG-Anzeige zu spät bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist und somit für den ersten Monat (April) abgelehnt wurde. Die Bewilligung wurde ab Mai ausgesprochen.
Die Abrechnung KUG im April ist natürlich bereits erfolgt. Müssen wir diese jetzt doch wieder zurückrechnen oder kann die Kurzarbeit bleiben - die AN waren ja zu Hause?
Freundliche Grüße
kfry
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