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frese
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

eine Frage zur aktuellen Lohnabrechnungen mit KuG: der Betrieb ist ab dem 18.03 geschlossen, Arbeitszeit auf 0 reduziert.

 

Wie wird dann die PKW Nutzung abgerechnet? Privatnutzung bleibt unverändert- das ist logisch.

 

Soll die Korrektur vom Betrag für "Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitstätte" erfolgen, weil es nur ein Teilmonat gearbeitet wurde?

 

Ich habe bei dem LA 874 im Reiter "KuG" "Soll-Entgelt (nur Betrag) angeklickt und "Kürzung der Festbezüge bei KuG", aber es erfolgt keine Kürzung.

 

Ist das korrekt?

 

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