Hallo zusammen,
eine Frage zur aktuellen Lohnabrechnungen mit KuG: der Betrieb ist ab dem 18.03 geschlossen, Arbeitszeit auf 0 reduziert.
Wie wird dann die PKW Nutzung abgerechnet? Privatnutzung bleibt unverändert- das ist logisch.
Soll die Korrektur vom Betrag für "Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitstätte" erfolgen, weil es nur ein Teilmonat gearbeitet wurde?
Ich habe bei dem LA 874 im Reiter "KuG" "Soll-Entgelt (nur Betrag) angeklickt und "Kürzung der Festbezüge bei KuG", aber es erfolgt keine Kürzung.
Ist das korrekt?