Hallo!
Was wird bei der Berechnung des Kug berücksichtigt? Was ist zum Beispiel mit Provisionen, die monatlich angepasst über die Bewegungsdaten gezahlt werden?
Beispiel: Ein MA arbeitet gegen Gehalt und Erfolgsprovision (LA2040). Wenn dieser MA 50 % Kurzarbeit bekommt und für die Arbeitszeit in der Kurzarbeit 500 Euro Provision bekommt, dann müsste doch bei der Berechnung des Kug ein Betrag von 1000 Euro angesetzt werden, denn die zweiten 500 Euro hätte er ja in den 50 % Kurzarbeiterzeit eigentlich zusätzlich erarbeitet?!
Sehe ich dass richtig? Ist das so?
Und was ist bei 100 % Kurzarbeit? Wird dann ganz ohne Provision gerechnet, die ja einen erheblichen Teil des Einkommens ausmachen kann?
Danke für Info!!
VG
Johannes Eißing