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Gelöschter Nutzer
Offline Online
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Unternehmen Online als elektronisches Aufzeichnungssystem (§146a Abs. 1 AO) in Verbindung mit § 1 S.1 KassenSichV ist spätestens am 31.01.2020 (bzw. erst nachdem es die entsprechenden Vordrucke gibt) anzumelden. Welche DUO-spezifischen Daten (Kassenerfassung) sind dann anzugeben bei:

1. Art der zertifizierten Sicherheitseinrichtung
2. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

3. Seriennummer

Vielen Dank für Infos!

 

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