Unternehmen Online als elektronisches Aufzeichnungssystem (§146a Abs. 1 AO) in Verbindung mit § 1 S.1 KassenSichV ist spätestens am 31.01.2020 (bzw. erst nachdem es die entsprechenden Vordrucke gibt) anzumelden. Welche DUO-spezifischen Daten (Kassenerfassung) sind dann anzugeben bei:
1. Art der zertifizierten Sicherheitseinrichtung
2. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
3. Seriennummer
Vielen Dank für Infos!
Gelöst! Gehe zu Lösung.