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Claudia-FU
Aufsteiger
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Wir haben einen Arbeitgeber der für seine geringfügig entlohnten Mitarbeiterin eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung in Höhe von

€ 40,00/Monat abschließen möchte.

Diese soll zusätzlich zu den 450,00 € gezahlt werden. Die Mitarbeiterin hat keine weitere abhängige Beschäftigung . Wir haben jetzt mal die Abrechnung

mit den Werten gemacht und irgendwie wird keine Lohnsteuer dafür einbehalten.

Der Status geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt doch trotz der BaV bestehen, oder?

Gleichzeitig erhält der AG 30 % der Lohnsteuer zurück, werden diese Beträge monatlich berücksichtigt, oder jährlich?

Wir haben sicherlich irgend eine Einstellung vergessen zu tätigen, aber wir wissen nicht welche.

Vielen Dank.

Claudia Zuck

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