Guten Abend miteinander,
in unserer Kanzlei wird bei der überwiegenden Anzahl der Mandanten mit 4/3-Rechnung u.a. aufgrund der Bruttolohnverbuchung auch auf Forderungs- und Verbindlichkeitenkonten gebucht. Die Veränderung des Bestands der Forderungen und Verbindlichkeiten wird als Korrekturposten zu den Umsatzerlösen bzw. dem Wareneingang innerhalb der Gewinnermittlung ausgewiesen. Der übrige Anteil der Abschlusssalden dieser Konten wird unterhalb der Gewinnermittlung im Bereich "Sonstige Konten" ausgewiesen.
Nun sagte heute mein Chef zu mir, dass die im Bereich "Sonstige Konten" ausgewiesene Kontenwerte als EB-Wert vorgetragen werden müssen. Für Anlagevermögen, Kasse, Bank etc. ist dieser Gedanke logisch. Doch für die Forderungs- und Verbindlichkeitenkonten, die doppelt (einmal in der Gewinnermittlung und einmal im Bereich "Sonsntige Konten") ausgewiesen werden, kann so in meinen Augen nicht vorgegangen werden. Diese Überlegung mache ich an einem Beispiel fest: Für Konto 1600 steht im Bereich "Sonstige Konten" ein Wert, der Abschlusssaldo ist jedoch 0,00 €. Also kann ich den im Bereich der "Sonstigen Konten" für 1600 stehende Wert auch nicht vortragen, denn dann müsste es bei einem Kreditorenkonto ja eine Abweichung von Abschluss- zu Eröffnungsbilanzwert geben.
Ich hoffe, irgendjemand kann mir bzgl. des Vortrags der Forderungs- und Verbindlichkeitenkonten bei 4/3-Rechnern helfen!?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße