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wolfram
Aufsteiger
Offline Online
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Hallo,

ich habe hier einen Mandant mit vielen Fahrrädern und auch PKW.

Diese habe ich bisher alle über "Organisationseinheiten / Firmenwagen" verwaltet und 1% versteuert.

Jetzt werden die Fahrräder ja Steuerfrei, sollen aber wg. der Umsatzsteuer / Nettoabzug auf der Abrechnung bleiben.

Ich denke das ich nun die Organisationseinheiten / Firmenwagen nur noch für die PKW und nicht mehr für die Fahrräder nutzen kann, da die LA 874 ja ST+SV Pflichtig ist und ich hier ja keine andere LA ansteuern kann oder ??

Also müsste ich die 1% Fahrrad mit einer ST-SV Freien LA mit Folgenettoabzug in den Bruttobezügen erfassen ?

Dann gibt's auch noch ein paar Fahrräder mit Gehaltsumwandlung, diese würde ich so wie bisher einfach weiterlaufen lassen, analog PKW

Oder geht das auch einfacher ?

MFG

Wolfram

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