Hallo,
die Privatnutzung eines E-Bikes ist ja bekanntlich ab 2019 lohn- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings beim Arbeitgeber der Umsatzsteuerpflicht.
Wir haben in LuG dafür keine passende Lohnart gefunden.
Haben wir das etwas übersehen bzw. muss diese selbst "gebastelt" werden mit entsprechender umsatzsteuerlicher Auswirkung bei der Übergabe an Rewe?
MfG Franz Stein