Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es nicht möglich im Programm Schnellberechnung Kirchensteuer für das Land NRW die Konfession einzutragen
aufgrund der unterschiedlichen Kappungssätze (evangelische Kirche 3,5 %; katholische Kirche 4%)?
Hallo,
in der Schnellberechnung „Kirchensteuerberechnung" ist es nicht möglich, die Konfession einzutragen.
Wenn Sie eine Kirchensteuerberechnung mit unterschiedlichen Kappungssätzen durchführen möchten, können Sie dazu das Programm Steuergestaltung nutzen. Sie rufen es z.B. aus der Einkommensteuer auf (im Übersichtsbaum im Ordner „Beratung" den Eintrag „Planungsrechnung" wählen).
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Saule
Produktmanagement und Service
Wirtschaftsberatung
DATEV eG